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Aufstiegs-BAföG – Fördermöglichkeit für die Weiterbildung zum Industriemeister IHK

Industriemeister Online Campus Dozent und Gründer Christian Herwig
Christian Herwig
20.6.2025

Aufstiegs-BAföG – Detaillierter Überblick

„Aufstiegs-BAföG“ , früher umgangssprachlich „Meister-BAföG“ geannt, ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland zur finanziellen Unterstützung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen.

Es funktioniert ähnlich wie das Studenten-BAföG, jedoch für die berufliche Weiterbildung: Teilnehmer/-innen an Meisterkursen, Fachwirt-Lehrgängen, Techniker-Schulen erhalten einen Rechtsanspruch auf Förderung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel des Aufstiegs-BAföG ist es, Karrierechancen zu verbessern, die Motivation zur Fortbildung zu stärken und den Fach- und Führungskräftenachwuchs zu sichern.

Das Förderangebot kombiniert nicht rückzahlbare Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen und hat über die Jahre Millionen Fachkräfte auf ihrem Weg zum beruflichen Erfolg begleitet. Im Folgenden erhalten Sie eine umfassende Zusammenfassung des Aufstiegs-BAföG – von den Voraussetzungen und dem Antrag bis zu Leistungen, Erfahrungsberichten und weiterführenden Infos.

 

1. Definition und Zweck des Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterqualifizierung in Deutschland. Sinngemäß handelt es sich um das „BAföG der beruflichen Bildung".

Während das klassische BAföG Studenten und Schüler unterstützt, richtet sich das Aufstiegs-BAföG an Handwerker/-innen, Facharbeiter/-innen, kaufmännische Angestellte, Pflegekräfte und andere Fachkräfte, die nach ihrer Erstausbildung einen höheren Berufsabschluss anstreben(z.B. Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt, Erzieher).

Kernziele des Programms: Die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten jedes Einzelnen sollen verbessert und die Fortbildungsmotivation erhöht werden.

Gleichzeitig sichert die Förderung den Fachkräftenachwuchs für die Wirtschaft und bietet einen Anreiz, nach Abschluss der Fortbildung eventuell den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Genau dazu trägt das Aufstiegs-BAföG bei, indem es finanzielle Hürden bei der Weiterbildung abbaut,  Gesellschaftliche Unterstützung (durch Bund und Länder finanziert) und persönlicher Einsatz der Fortbildungsteilnehmer/-innen kommen so optimal zusammen.

Wichtig: Im Gegensatz zu Stipendienprogrammen (wie dem Weiterbildungs- oder Aufstiegsstipendium) findet beim Aufstiegs-BAföG keine Auswahl nach Leistung oder eine Begrenzung der Plätze statt.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung – unabhängig vom Alter, Notendurchschnitt oder Arbeitgeber. Das Aufstiegs-BAföG wird laufend verbessert und ist heute attraktiver denn je, mit hohen Zuschussanteilen und umfangreichen Erlassmöglichkeiten

Zusammenfassend ist das Aufstiegs-BAföG „die Förderung für Ihren beruflichen Aufstieg".

Es ermöglicht Fachkräften, sich durch anerkannte Weiterbildungsabschlüsse (bis zum Master-Niveau im beruflichen Bildungssystem)zu qualifizieren und so Karrierechancen, Gehaltsperspektiven und berufliche Zufriedenheit zu steigern.

Dass Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirte inzwischen dem Hochschulabschluss gleichgestellt sind, unterstreicht die Bedeutung: Berufliche Aufsteiger erwerben Qualifikationen auf höchstem Niveau und bleiben dabei praxisnah in ihrer Branche verwurzelt.

2. Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich kann jeder gefördert werden, der eine anspruchsvolle berufliche Fortbildung absolvieren will – unabhängig von Alter oder schulischer Vorbildung. Die gesetzlichen Kriterien im Einzelnen:

Fortbildungsmaßnahme: Die Förderung richtet sich an Teilnehmer/-innen von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Gefördert werden Vorbereitungslehrgänge, von öffentlichen oder privaten Bildungsanbietern wie dem IM-Online Campus, in Vollzeit oder Teilzeit, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) vorbereiten.

Typische Fortbildungsziele sind Meister/-in, Fachwirt/-in, staatlich geprüfte/-r Techniker/-in, Betriebswirt/-in (HwO/IHK).

Wichtig: Die Fortbildung muss über dem Niveau einer Gesellen-/Facharbeiterprüfung liegen

Ein Vorbereitungskurs auf die Gesellenprüfung wäre z.B. nicht förderfähig, ein Meisterkurs dagegen schon. Seit der Novelle 2020 umfasst das AFBG alle drei Fortbildungsstufen des beruflichen Bildungssystems – vom Geprüften Berufsspezialisten (untere Fortbildungsstufe) über den Bachelor Professional(z.B. Meister, Fachwirt) bis zum Master Professional (z.B. Betriebswirt/in).

Mindestumfang der Weiterbildung: Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Damit werden nur substanzielle Fortbildungen gefördert, keine kurzen Seminare. Die 400 Stunden können sich über mehrere Monate(Teilzeitkurs) oder wenige Monate (Vollzeitkurs) erstrecken. Für rein teilzeitliche Fortbildungen gilt zusätzlich: im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat.

Reines Selbststudium ohne Lehrgang ist nicht förderfähig - es muss ein strukturierter Kurs mit regelmäßigen Lehrveranstaltungen sein. Auch virtuelle Unterrichtsformen zählen als Unterrichtszeit.

Das heißt, Online-Live-Unterricht im „virtuellen Klassenzimmer“ wird anerkannt, ebenso wie Präsenzphasen - eine Erleichterung insbesondere seit der Corona-Pandemie.

Vorbildung der Antragsteller: In der Regel ist eine abgeschlossene Erstausbildung (Berufsausbildung) die Basis, da viele Fortbildungsprüfungen diese Voraussetzung haben. Allerdings können auch andere Qualifizierungswege zum Fortbildungslehrgang führen - z.B. Studienabbrecher mit Berufspraxis dürfen bestimmte Fachwirtkurse besuchen und somit AFBG erhalten.

Entscheidend ist weniger der persönliche Werdegang als das angestrebte Fortbildungsziel. Eine Altersgrenze gibt es im AFBG nicht – die Förderung ist altersunabhängig. Egal ob man mit 25 den Meister angeht oder mit 50 eine Technikerfortbildung, Aufstiegs-BAföG steht grundsätzlich offen. Auch ein bereits erworbener Hochschulabschluss schließt die Förderung nicht aus (anders als etwa beim Weiterbildungsstipendium). Wichtig ist nur, dass es eine erste geförderte Fortbildung auf jeder der drei genannten Stufen ist: Seit 2020 kann man bis zu drei Fortbildungen mit AFBG machen, pro Fortbildungsstufe eine (also z.B. erst Industriemeister, später Betriebswirt). Mehrere Fortbildungen auf gleicher Stufe werden dagegen nicht mehrfach gefördert.

Staatsangehörigkeit / Aufenthaltsstatus: Deutsche Staatsbürger können immer AFBG erhalten. Bürger aus EU-Mitgliedstaaten sowie bestimmten anderen Staaten sind Deutschen gleichgestellt, sofern sie in Deutschland leben.

Keine vorherige AFBG-Förderung für eine gleichwertige Fortbildung: Das Gesetz erlaubt zwar mittlerweile mehrere geförderte Fortbildungen, aber jede Fortbildungsstufe nur einmal.

Wer z.B. bereits früher einen Meisterkurs mit Aufstiegs-BAföG gefördert bekam, kann für einen zweiten Meister auf gleicher Ebene nicht erneut AFBG nutzen. Für den Schritt zur nächsthöheren Qualifikation jedoch schon. Außerdem kann pro Person immer nur eine Maßnahme gleichzeitig gefördert werden.

Zusammengefasst: Alle, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten, haben Zugang zum Aufstiegs-BAföG, sofern ihr Lehrgang anspruchsvoll genug und offiziell anerkannt ist.

3. Antragstellung: Wie läuft das Verfahren?

Die Beantragung des Aufstiegs-BAföG erfolgt separat vom normalen BAföG und wird je nach Bundesland von unterschiedlichen Stellen bearbeitet. Es gibt jedoch ein weitgehend einheitliches Verfahren und standardisierte Formblätter. Ein Überblick über die Schritte:

a) Zuständige Stelle finden: Der Antrag ist an die für den Wohnsitz zuständige Behörde zu richten. In vielen Bundesländern sind dies die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (oft angesiedelt bei Landratsämtern oder Stadtverwaltungen). In einigen Ländern übernehmen aber auch spezielle Stellen die AFBG-Bearbeitung – z.B. die Bezirksregierungen(NRW).

Um Verwirrung zu vermeiden, bietet das Bildungsministeriumonline einen Service zur Suche der zuständigen Stelle nach Postleitzahl an.

b) Antragsformulare beziehen: Alle notwendigen Formblättergibt es auf der Website des BMBF und zunehmend auch im Online-Portal “AFBG-Digital” zum Ausfüllen

Klassisch umfasst der Antrag mindestens:

Formblatt A (Antragstellerdaten)
Formblatt B (Bescheinigung der Ausbildungsstätte) und
ggf. Formblatt Z (Prüfungszulassung).

Formblatt A erfasst persönliche Daten, angestrebten Abschluss, Angaben zur Fortbildung und – bei Vollzeitmaßnahmen – Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Formblatt B muss vom Bildungsträger ausgefüllt werden; dieser bestätigt darin die Art, Dauer und Kosten des Lehrgangs.

Sobald die Unterlagen vollständig sind, kann der Antraggestellt werden – heute auch komplett online, da der neue Service AFBG-Digital eine digitale Beantragung ermöglicht. Alternativ nimmt die Behörde den Antragpostalisch oder persönlich entgegen.

 

c) Benötigte Unterlagen: Neben den ausgefüllten Formblättern müssen diverse Nachweise beigefügt werden.

Kopie des Prüfungszeugnisses der Erstausbildung (z.B. Gesellenbrief), falls für die Zulassung zur Fortbildung relevant.
Anmeldebestätigung der Fortbildung bzw. vorläufige Zulassungsbescheinigung zur Prüfung (Formblatt Z) durch die Kammer/Prüfungsstelle.
Kostenplan oder Rechnung des Lehrgangs (soweit schonvorhanden) zur Ermittlung der Gebührenhöhe.
Bei Nicht-EU-Ausländern: Nachweis über den Aufenthaltstitelbzw. die Erfüllung der Aufenthaltsdauer (dafür gibt es Anlage 3 zu Formblatt A).
Ggf. weitere Belege je nach individueller Situation (z.B.Geburtsurkunden der Kinder für Kinderbetreuungszuschlag).

 

Ein Tipp: Unbedingt frühzeitig informieren, welche Dokumente gebraucht werden, damit nichts fehlt – eine Nachforderung kann den Bescheid verzögern. Viele Ämter empfehlen inzwischen, den Antrag digital zu stellen, da das System den Nutzer Schritt für Schritt durch die Anforderungen führt und am Ende eine Checkliste erzeugt. Selbstverständlich kann man sich bei Unklarheiten auch an die Sachbearbeiter wenden; in der Regel sind die Kontaktinfos der Behörde online zu finden.

d) Fristen und Bearbeitung: Formal gibt es keine festen Antragsfristen wie bei Stipendien. Es gilt jedoch: Der Antrag sollte idealerweise circa 2 Monate vor Lehrgangsbeginn gestellt werden.

Die Bewilligung kann einige Wochen dauern, und Unterhaltsleistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Für die Lehrgangsgebühren gilt: Diese müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt sein  (maßgeblich letzter Unterrichtstag vor der Prüfung). In der Praxis bewilligen die Ämter oft den gesamten Lehrgang in einem Bescheid (z.B. bei einen zwei Jahre dauernden Meisterlehrgang).

Nach Eingang wird der Antrag geprüft. Sind Unterlagen unvollständig, erhält man ein Schreiben mit der Bitte um Ergänzung. Sobald alles vorliegt, erlässt die Behörde den Bewilligungsbescheid, der die genaue Förderungshöhe aufschlüsselt (Zuschuss, Darlehen, Unterhalt etc.). Mit dem Bescheid erhält man auch Informationen zur weiteren Vorgehensweise -insbesondere, wie man das KfW-Darlehen abruft (dazu später mehr).

e) Auszahlungsmodus: Die Zuschüsse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden meist direkt an den Teilnehmer ausgezahlt (nach Vorlage der Rechnungen) oder auf Wunsch direkt an den Bildungsträger überwiesen. Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen werden monatlich im Voraus an die Geförderten überwiesen, analog zum Schüler-BAföG. Das KfW-Darlehen steht durch ein separat abzuschließendes Darlehensangebot zur Verfügung: In der Regel bekommt man von der KfW Bankengruppe Post mit einem Vertrag, den man unterzeichnen muss, um das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Man kann auch weniger Darlehen abrufen, als einem maximal angeboten wird, je nach Bedarf.

Insgesamt ist der Antragsprozess formal zwar aufwendig, aber gut strukturiert. Wer sich unsicher fühlt, kann Beratungsangebote nutzen: Die AFBG-Hotline(siehe Abschnitt 10) bietet telefonische Hilfestellung zu Antrag und Formularen. Auch viele Weiterbildungsberater bei Kammern oder Bildungszentren kennen sich mit dem Aufstiegs-BAföG aus und können praktische Tipps geben, wann und wie man den Antrag stellt. Der IM-Online Campus unterstützt Sie ebenfalls. Hat man den Antrag einmal gestellt, erfolgt die Kommunikation mit der Behörde bei Rückfragen in der Regel schriftlich (per Post oder E-Mail); es empfiehlt sich, Aktenzeichen und Ansprechpartner aus dem Bewilligungsbescheid zu notieren, um bei Nachfragen schnell Bezug nehmen zu können.

4. Umfang der finanziellen Förderung (Zuschüsse & Darlehen)

Das Aufstiegs-BAföG bietet ein großzügiges Finanzierungspaket, das aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen besteht. Die Förderung gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungskosten) und - bei Vollzeit - Unterhaltskosten. Im Detail:

a) Lehrgangs- und Prüfungskosten (Maßnahmekosten):

Für die Gebühren des vorbereitenden Lehrgangs (z.B. Kursgebühren eines Bildungsanbieters) und die Prüfungsgebühren der Kammerbeziehungsweise das Meisterstück/Prüfungsprojekt gewährt das AFBG bis zu 15.000€ Förderung. Davon werden 50 % als Zuschuss gezahlt und 50 % als Darlehen angeboten.

Konkret: Zuschussanteil 50 %: Dieser Betrag wird geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden. Beispiel: Kostet der Meisterkurs inkl. Prüfungsgebühr 10.000 €, erhält man 5.000 € als Zuschuss vom Staat.

Darlehensanteil 50 %: Für die restlichen Kosten erhält man ein zinsgünstiges Darlehensangebot der KfW.

Man ist frei, dieses voll, teilweise oder gar nicht in Anspruch zu nehmen. Nimmt man es an, so läuft es zunächst zins- und tilgungsfrei während der Fortbildung (plus einer Karenzzeit im Anschluss) – man muss also während des Kurses nichts zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst einige Zeit nach Fortbildungsende in moderaten Raten und zu einem günstigen Zinssatz. Wichtig: Das Darlehen ist zweckgebunden zinsgünstig - wenn man es nicht braucht (etwa, weil der Arbeitgeber einen Teil der Kostenübernimmt), muss man es nicht aufnehmen.

b) Erfolgsbonus (Darlehenserlass): Nach abgelegter Prüfung belohnt das AFBG den erfolgreichen Abschluss mit einem Teilerlass des Darlehens. 50 % des noch ausstehenden Darlehens für Maßnahmekosten werden erlassen, sobald man die Fortbildungsprüfung bestanden hat.

Dadurch reduziert sich die Rückzahlungsverpflichtung erheblich. Wer z.B. das obige Darlehen von 5.000 € aufgenommen hat, müsste nach Bestehen nur 2.500 € zurückzahlen - die anderen 2.500 € werden erlassen. Noch besser: Gründet man innerhalb von 3 Jahren nach Fortbildungsende ein Unternehmen oder macht sich selbstständig, kann sogar der gesamte Restdarlehensbetrag erlassen werden.

Dieser 100%-Erlass bei Existenzgründung ist als besonderer Anreiz gedacht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

In Summe bedeutet das: Bei erfolgreichem Abschluss trägt der Staat 75% der Fortbildungskosten, und wenn daraus eine Firmengründung resultiert, sogar 100%.

Es werden also quasi alle Kurs- und Prüfungsgebührenübernommen (über Zuschuss und erlassenes Darlehen), was eine enorme finanzielle Entlastung darstellt.

Meisterprämien der Länder: Unabhängig vom AFBG selbst zahlen einige Bundesländer eine Prämie für bestandene Fortbildungsprüfungen (um 1.000–3.000 €; z.B. der bayerische oder hessische “Meisterbonus”). Diese Prämien können mit dem Aufstiegs-BAföG kombiniert werden, sodass in manchen Fällen tatsächlich 100% der Gebühren gedeckt sind, ohne dass man ein Darlehen zurückzahlen muss.

Wichtig zu den Maßnahmekosten: Die 15.000 € Höchstbetrag sind eine Deckelung der förderfähigen Summe.

Ist der Kurs teurer, müssen die Mehrkosten selbst getragen oder anderweitig finanziert werden. Allerdings liegen die meisten Fortbildungslehrgänge (inkl. Prüfungsgebühr) unter dieser Schwelle - klassische Meisterkurse bewegen sich oft zwischen 6.000 € und 8.000 €.

Man kann sich während der Weiterbildung finanziell voll auf das Lernen konzentrieren, ohne sich komplett zu verschulden oder von Erspartem leben zu müssen.

 

c) Weitere Förderkonditionen und Hinweise:

Zinsgünstiges Darlehen: Das KfW-Darlehen ist nicht nur zinsgünstig, sondern häufig zunächst sogar zinsfrei (der Staat trägt die Zinsenwährend der Fortbildung). Erst in der Rückzahlungsphase fallen geringe Zinsen an. Es kann jederzeit sondergetilgt werden, was viele nutzen, wenn sie z.B. nach Fortbildungsende eine Prämie vom Arbeitgeber bekommen.

Kombination mit anderen Fördermitteln: Andere öffentliche Förderungen, die zweckgebunden für dieselbe Fortbildung gewährt werden (z.B. Zuschüsse vom Arbeitgeber, Bildungsprämie des Bundes etc.), können die förderfähigen Kosten mindern. Das heißt, den gleichen Kostenpunkt doppelt fördern geht nicht. Aber parallel Leistungen sind durchaus möglich: So kann man z.B. Weiterbildungskosten über AFBG fördern lassen und gleichzeitig Unterhaltsgeld von der Agentur für Arbeit beziehen (wenn etwa eine Umschulung vorliegt). Allerdings gibt es da komplexe Abgrenzungen – im Zweifel berät die AFBG-Stelle, um Doppelförderung zu vermeiden.

Wie man sieht, deckt das Aufstiegs-BAföG einen Großteil der finanziellen Last einer Weiterbildung ab. Insbesondere mit der Reform 2020 (50%Zuschuss, Vollzuschuss Unterhalt) ist das Programm unschlagbar attraktiv geworden: „Nie war die Aufstiegsförderung attraktiver als heute.“ schreibt das BMBF selbst.

Fortbildungsteilnehmer profitieren von einem maßgeschneiderten Finanzierungsmix, der sich an ihren Bedürfnissen orientiert und Erfolg belohnt.

5. Welche Weiterbildungen werden gefördert? (Beispiele)

Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Fortbildungen in fast allen Branchen und Berufen. Die Palette ist breit gefächert – laut BMBF existieren über 700 förderfähige Fortbildungsabschlüsse.

Hier einige Hauptkategorien und Beispiele:

Handwerksmeister/-in: Klassischerweise bekannt als „Meister-BAföG“ unterstützt es alle Gewerke vom Handwerk. Ob Meister für Elektrotechnik, Sanitär-Heizungs-Klima, KFZ Technikermeister, Malermeisterin oder Bäckermeister - alle Meisterkurse und die anschließenden Prüfungen bei der Handwerkskammer sind förderfähig. Auch Industriemeister (z.B. Industriemeister Metall, Chemie, Mechatronik) fallen darunter, obwohl sie oft bei der IHK geprüft werden - entscheidend ist das Meisterprinzip, also eine Fortbildung, die über der Facharbeiter-Ebene steht.

Fachwirte, Fachkaufleute und sonstige IHK-Aufstiegslehrgänge: Die Industrie- und Handelskammern bieten eine Reihe von Abschlüssen auf „Bachelor Professional“-Niveau an (früher oft als Fachwirt/Fachkaufmann bezeichnet). Beispiele: Wirtschaftsfachwirt/-in, Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Versicherungsfachwirt, Technischer Fachwirt. Ebenso Fachkaufleute (z.B. Personalfachkaufmann, Bilanzbuchhalter als Spezialist). Alle diese Lehrgänge (i.d.R. 6 Monate bis 2 Jahre nebenberuflich)werden vom AFBG abgedeckt. Auch die Logistikmeister, Bachelor Professional in Büro- und Projektorganisation etc. gehören dazu.

Techniker- und Meisterschulen: In technischen und gestalterischen Berufen gibt es die Meister- und Technikerschulen (z.B. Industriemeister, staatlich geprüfter Maschinenbau-Techniker, Elektrotechniker, Bautechniker). Diese Schulen bieten Abschlüsse an, die auf DQR-Stufe 6 (Bachelor-Ebene) eingeordnet sind und damit förderfähig. Gleiches gilt für staatlich geprüfte Betriebswirte (an Fachschulen) - auch sie erhalten AFBG.

Das Aufstiegs-BAföG kann durch "stufenweise" Qualifizierung bis zu dreimal genutzt werden.

Stufe 1: Geprüfte/r Berufsspezialist/in - dies entspricht Abschlüssen oberhalb Facharbeiter, unterhalb Meister. Beispiele wären Abschluss als geprüfte/r Service-Techniker/in oder geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge (als Fortbildung für Ausbilder). Diese sind noch relativ selten.

Stufe 2: Bachelor Professional - dazu zählen im Grunde alle Meister, Fachwirte, Fachkaufleute, Techniker etc. (DQR 6). Die meisten AFBG-Fälle betreffen diese Stufe.

Stufe 3: Master Professional - das sind höchste berufliche Abschlüsse (DQR 7, gleichwertig Master): z.B. Geprüfte/r Betriebswirt/in (IHK/HWK), Geprüfte/r Technische/r Betriebsmanager/in (Bachelor Professional + Master Professional in einem neuen IHK-Abschluss), Geprüfte/r Berufspädagoge/in oder Strategische Fachwirte. Auch Aufstiegsfortbildungen in Spezialgebieten können dazugehören (z.B. Restauratoren im Handwerk).

Dank der Möglichkeit, nun alle drei Stufen zu durchlaufen können engagierte Fachkräfte mit AFBG-Unterstützung Karriereleitern vollständig erklimmen: vom Gesellen zum Meister (Bachelor Professional) und weiter zum Betriebswirt (Master Professional).

Fazit: Vom Handwerksmeister bis zur Fachpflegeleitung, vom Techniker bis zum Betriebswirt, vom Industriesektor über Verwaltung bis Sozialwesen - das Aufstiegs-BAföG deckt nahezu jede denkbare Fortbildung ab, welche die Karriere voranbringt und durch eine Prüfung abgeschlossen wird. Diese Durchlässigkeit trägt dazu bei, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung mit Leben zu füllen: Jeder kann -unterstützt durch die Förderung - in seinem Metier so weit kommen, wie es Fortbildungsordnungen hergeben, ohne am Geld zu scheitern.

6. Zeitlicher Ablauf und Fristen

Anders als klassische Ausbildungsförderungen mit festen Antragsfristen (z.B. Semesterbeginn) kennt das Aufstiegs-BAföG keinen starren Antragsschluss. Man sollte jedoch auf den richtigen Zeitpunkt achten, um keine Leistungen zu verlieren:

Antrag vor Lehrgangsbeginn stellen: Optimal ist es, den Antrag etwa 2-3 Monate vor Start der Weiterbildung einzureichen.

So bleibt genügend Puffer für Rückfragen und man hat idealerweise zum Kursbeginn bereits den Bescheid. Das ist besonders wichtig, wenn man Unterhaltsförderung braucht - niemand möchte ohne Einkommen dastehen. Beispiel: Kursbeginn 1. September ⇒ Antrag bis spätestens Anfang Juli abschicken.

Nachträglich, wenn alles vorbei ist, geht nicht. Die Faustregel lautet daher: So früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der Fortbildungszeit den Antrag stellen.

Bearbeitungszeit & Zwischennachrichten: Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Amt und Antragsaufkommen. Im Schnitt kann man mit 12-16 Wochen bis zum Bescheid rechnen. Wenn es länger dauert, ruhig beim Sachbearbeiter telefonisch nachhaken. Teilweise verschicken Behörden vorab vorläufige Zusagen oder Zahlungen, wenn z.B. die Zeit drängt – das ist jedoch Kulanz, kein Anspruch. Bei dringendem Geldbedarf (z.B. Kurs fängt an, Miete fällig, aber noch kein Bescheid da) kann man fragen, ob eine Abschlagszahlung möglich ist. Einige Ämter machen das.

Bewilligungszeitraum & Folgeanträge: Oft wird die Förderung für die gesamte voraussichtliche Dauer beschieden (z.B. 12 Monate Vollzeitkurs). Bei längeren Fortbildungen kann es sein, dass das Amt den Bewilligungszeitraum staffelt (z.B. erst 12 Monate, dann Verlängerung um weitere 12 Monate) - entweder aus haushaltstechnischen Gründen oder um z.B. das Einkommen jährlich neu prüfen zu können. In der Regel muss man keinen jährlichen Wiederholungsantrag stellen; man bekommt entweder gleich die gesamte Fortbildungsdauer bewilligt, oder das Amt fordert selbst rechtzeitig die nötigen Unterlagen für eine Weiterförderung an. Wichtig: Sollte sich während der Fortbildung etwas ändern (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, höheres Einkommen durch Nebenjob), muss man das dem Amt mitteilen, da es den Zuschuss beeinflussen kann.

Zahlungsrhythmus: Die Unterhaltsbeiträge kommen monatlich im Voraus (ähnlich Gehalt, oft Ende des Vormonats für den nächsten Monat). Das ist praktisch, da man mit dem Geld seine laufenden Kosten bestreiten kann. Die Maßnahmezuschüsse werden oft erst nach Vorlage der Rechnungen ausgezahlt -sprich: man zahlt z.B. die Prüfungsgebühr an die Kammer und bekommt dann den Zuschuss erstattet. Einige Ämter bieten auch an, die Gebühren direkt an den Veranstalter/Kammer zuzahlen, wenn Rechnungen vorgelegt werden. Hier lohnt es sich, nachzufragen, was das Amt bevorzugt.

Fristen während der Förderung: Erhält man Unterhaltsförderung, muss man Teilnahmenachweise erbringen. Das heißt, der Bildungsträger bestätigt z.B. halbjährlich, dass man regelmäßig am Unterrichtteilnimmt.

Diese Pflicht soll sicherstellen, dass der Zuschuss nicht bezogen wird, ohne tatsächlich an der Fortbildung teilzunehmen. Auch muss man Mitteilung machen, wenn man die Fortbildung abbricht oder wechselt (damit Zahlungen eingestellt bzw. angepasst werden).

7. Vergleich: Aufstiegs-BAföG und andere Fördermöglichkeiten

Wie schneidet das Aufstiegs-BAföG im Vergleich mit ähnlichen Programmen ab? In Deutschland gibt es neben dem AFBG vor allem zwei weitere bedeutsame Förderinstrumente im Bereich Weiterbildung/Aufstieg: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Die folgende Aufzählung stellt die drei Programme gegenüber:

Das Aufstiegs-BAföG besticht durch seinen offenen Zugang - es werden breitere Zielgruppen gefördert, ohne Alters- oder Leistungsbeschränkung. Es ist ideal für alle, die klassische Fortbildungen(Meister, Techniker usw.) anstreben und dabei auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Mischung aus Zuschuss und Darlehen mit Erlassoptionen ist sehr großzügig, allerdings muss man einen (kleinen) Teil später zurückzahlen, sofern man das Darlehen in Anspruch nimmt. Es ist vor allem für diejenigen relevant, die direkt im Anschluss an die Ausbildung oder auch Jahre später eine anerkannte Fortbildung machen wollen.

Das Weiterbildungsstipendium ist deutlich selektiver: Nurdie Besten eines Ausbildungsjahrgangs kommen rein, und auch nur innerhalb von ca. 1-2 Jahren nach Abschluss (da 25-Jahre Grenze).

Dafür ist es 100% Zuschuss und komplett schuldenfrei. Es eignet sich besonders für junge Leute, die sich neben dem Beruf weiterqualifizieren möchten – etwa durch Zertifikatskurse, Auslandsaufenthalte, nebenberufliche Studien. Die Fördersumme (gut 9.000 €) hat in etwa die gleiche Größenordnung wie das Aufstiegs-BAföG für einen Meisterkurs, ist aber zeitlich flexibler einsetzbar (über 3 Jahre) und unabhängig vom Einkommen. Allerdings werden keine Unterhaltskosten übernommen, da erwartet wird, dass die Stipendiaten arbeiten.

Das Programm lebt vom Idee der Begabtenförderung: kleine Gruppe, dafür besondere ideelle Förderung (Netzwerk, Seminare). Für jemanden mit Einser-Abschluss, der jung ist und ohnedies weiterlernen will, ist es ideal - wenn man reinkommt.

Das Aufstiegsstipendium schlägt die Brücke in den akademischen Bereich. Es hat noch strengere Auswahlkriterien und ist eher eine „Eliteförderung“ in dem Sinne, dass man Tests und Interviews durchlaufen muss. Dafür trägt es - ähnlich wie das BAföG - den Lebensunterhalt während eines Studiums, was sonst für Berufstätige oft das größte Hindernis ist. Es ist somit eine Alternative für berufliche Aufsteiger, die statt Meister/Techniker lieber studieren möchten. Beispiel: Ein Industriemechaniker mit Berufserfahrung möchte Maschinenbau studieren -über’s Aufstiegsstipendium kann er sich voll dem Studium widmen und bekommt ~1000 € im Monat vom Staat plus muss keine Studiengebühren bezahlen (sofern staatliche Hochschule). Das Aufstiegsstipendium ist also kein Konkurrenz-Programm zum Aufstiegs-BAföG, sondern ein völlig anderer Pfad: Studium statt Fortbildung. Die beiden schließen einander aus (wer schon ein Studium fördert, kann nicht gleichzeitig BAföG erhalten und umgekehrt). Hier entscheidet der Einzelne, welchen Bildungsweg er gehen will.

Meisterbonus der Länder wurde zuvor genannt – das ist kein eigenständiges Förderprogramm zum Bewerben, sondern eine Prämie nachbestandener Prüfung, die man zusammen mit dem Zeugnis bekommt (automatisch, falls Land X das zahlt).

Bildungskredite (KfW) kann jeder Studierende oder Fortzubildende zusätzlich aufnehmen, sind aber normale Darlehen ohne Zuschuss.

Kurz gesagt: Das Aufstiegs-BAföG ist die breite Basisförderung für berufliche Weiterbildung - sehr leistungsfähig, aber kein „Exzellenz-Stipendium“, sondern Massenprogramm mit finanzieller Teilschuld. Die Stipendienprogramme (Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium) sind ergänzende Maßnahmen für spezielle Zielgruppen: einmal die jungen Top-Azubis, einmal die Studierwilligen mit Praxis. In manchen Fällen kann man sogar beides kombinieren: z.B. nutzte man mit 23 das Weiterbildungsstipendium für ein Auslandsseminar und ein Sprachzertifikat, und mit 30 holt man sich fürs MBA-Studium das Aufstiegsstipendium – das eine schließt das andere nicht aus, da anderer Lebensabschnitt.

Für die meisten Handwerker oder Facharbeiter, die klassisch den Meister machen wollen, wird aber das Aufstiegs-BAföG die erste Wahl sein, weil es ohne Hürde zugänglich ist und genau auf diese Fortbildung abzielt. Die anderen Programme greifen in Nischenfällen.

8. Beruflicher Mehrwert – Chancen durch das Aufstiegs-BAföG

Die Inanspruchnahme des Aufstiegs-BAföG kann für die Geförderten zu erheblichen Karrierevorteilen führen:

Höhere Qualifikation = höhere Positionen: Mit einem Meisterbrief oder Fachwirt in der Tasche eröffnen sich ganz neue Karrierewege. Viele Absolventen übernehmen Führungsaufgaben: Meister leiten Werkstätten oder Schichten, Techniker werden zu Spezialisten, Fachwirte zu Abteilungsleitern. Ohne den höheren Abschluss wären diese Positionen oft nicht erreichbar gewesen. In vielen Branchen ist der Meister/Fachwirt der Schlüssel für den Aufstieg vom Facharbeiter zur Führungskraft. Damit einher gehen oftmals bessere Aufstiegschancen und ein sicherer Platz im Unternehmen.

Deutliches Gehaltsplus: Höherqualifizierte Fachkräfteverdienen im Schnitt mehr. Der Meistertitel oder Betriebswirt kann Gehaltssprünge von 20-30 %bewirken, je nach Branche. Das bedeutet, die Weiterbildung amortisiert sich finanziell oft schon nach wenigen Berufsjahren. Die geförderten zahlen vielleicht einen kleinen Darlehensrest zurück, profitieren aber von vielen Tausend Euro mehr Einkommen über die Karriere hinweg. Somit ist das Aufstiegs-BAföG auch eine Investition in langfristige finanzielle Sicherheit.

Berufswechsel und Flexibilität: Ein höherer Abschluss kannden Wechsel in andere Tätigkeitsfelder erleichtern. Beispiel: Ein Geselle sattelt per Techniker-Ausbildung auf eine Planungstätigkeit um; ein Krankenpfleger wird durch eine Fachweiterbildung Pflegemanagement zur stellvertretenden Heimleitung. Das AFBG fördert diese Neuorientierungen, indem es den Übergang finanziell abfedert. Absolventen sind danach breiter einsetzbar - sie können sowohl praktische Erfahrung als auch erweiterte theoretische Kenntnisse vorweisen.

Motivation und Vorbildfunktion: Arbeitnehmer, die sich weiterbilden, zeigen Eigeninitiative und Engagement. Dies bleibt auch Arbeitgebern nicht verborgen. Viele Geförderte berichten, dass ihr Einsatz (oft Abends lernen etc.) Anerkennung im Betrieb fand. Einige Arbeitgeber fördern aktiv (durch Lernzeit oder kleine Zuschüsse). Nach Abschluss gelten die ehemaligen Azubis, die nun Meister sind, oft als Leistungsträger – man traut ihnen mehr zu. Sie dienen auch jüngeren Kollegen als Vorbild, was zu einer Weiterbildungskultur im Betrieb beitragen kann.

Persönliche Entwicklung: Neben dem fachlichen Zugewinnberichten viele Absolventen von Softskill-Fortschritten. Projektarbeit in der Meisterschule, Lernen zu lernen, Selbstorganisation, aber auch Führungstraining - all das stärkt die Persönlichkeit. Man geht selbstbewusster in Bewerbungenoder Mitarbeitergespräche, kennt seinen Wert und hat gelernt, sichHerausforderungen zu stellen. Dies zahlt sich in allen Lebensbereichen aus.

Kein Karriereende mit 50: Da es keine Altersgrenze gibt, kann das AFBG auch älteren Semestern helfen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Beispielsweise nutzen manche Facharbeiter jenseits der 40 die Chance für den Techniker, um sich auf geänderte Arbeitsmarktanforderungen einzustellen - etwa wenn ihr bisheriger Arbeitsplatz durch Automatisierung wegzufallen droht. Mit dem neuen Abschluss können sie noch mindestens 15-20 Jahre tätig sein (oft in weniger körperlich anstrengenden Jobs), was auch im Sinne von Fachkräftesicherung bis zur Rente ist.

In Summe verbessert das Aufstiegs-BAföG die beruflichen Perspektiven erheblich. Die Geförderten klettern die Karriereleiter hinauf, besetzen Schlüsselpositionen, verdienen besser und sind seltener von Arbeitslosigkeit betroffen (denn sie verfügen über begehrte Qualifikationen).Nicht zuletzt trägt jeder erfolgreiche Absolvent zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts bei - qualifizierte Fachkräfte sind das Rückgrat vieler Unternehmen.

Für die einzelne Person bedeutet es: Mit finanzieller Starthilfe zum Traumjob. Was vorher vielleicht unerreichbar schien („Meisterschule kann ich mir nicht leisten“), wird möglich – und oft folgt nach ein paar Jahren die Erkenntnis: Die Weiterbildung war das Beste, was ich für meine Karriere tun konnte. Dieser Satz zieht sich durch viele Absolventenberichte.

9. Herausforderungen bei Antrag und Weiterbildung – und wie man sie meistert

Trotz der insgesamt sehr positiven Bilanz gibt es auch einige Hürden und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Aufstiegs-BAföG, auf die man vorbereitet sein sollte. Hier sind typische Problemfelder und Tipps, wie man sie bewältigt:

Informationslücken und Beantragungsaufwand: Manchen potenziellen Kandidaten ist das Aufstiegs-BAföG gar nicht bekannt - oder sie schrecken vor dem vermeintlichen Bürokratieaufwand zurück. Lösung: Frühzeitig informieren! Am Ende der Berufsausbildung sollte man von Ausbildern oder Schulen auf die Förderung hingewiesen werden. Falls nicht, aktiv recherchieren: Die Websites von BMBF und Kammern bieten verständliche FAQs. Die Antragstellungerfordert zwar Formulare, ist aber, wie oben beschrieben, kein Hexenwerk. Tipp: Scheuen Sie sich nicht, die AFBG-Hotline anzurufen oder beider IHK nachzufragen- hier wird einem durch den Dschungel geholfen. Wer sorgfältig die Unterlagen zusammensucht, wird feststellen, dass vieles Routine ist.

Komplexität der finanziellen Planung: Bei Aufstiegs-BAföG muss man verstehen, dass es kein reines Stipendium, sondern eine Mischförderung ist. Das heißt, es gibt einen Darlehensanteil. Manche haben Angst vor Schulden oder fragen sich, wie viel sie am Ende zurückzahlen müssen. Lösungsansatz: Das Darlehen ist in Wahrheit sehr moderat –- durch die 50%-Erlass-Regel zahlt man effektiv nur ein Viertel der Kurskosten zurück. Zudem ist die Rückzahlung lange zeitlich gestreckt und zinsgünstig. Rechnen Sie es durch: In vielen Fällen bleiben nur einige tausend Euro verteilt über zehn Jahre - das ist es absolut wert für den Karrieresprung. Außerdem: Nehmen Sie nur so viel Darlehen wie nötig auf. Man kann z.B. die Prüfungsgebühr vielleicht selber zahlen oder vom Arbeitgeber einen Zuschuss erbitten, dann reduziert sich der Darlehensbedarf. Wichtig ist, das Darlehen nicht pauschal als „Schuldenlast“ zusehen, sondern als Investition in die eigene Zukunft, von der ein guter Teilgeschenkt wird.

Insgesamt lassen sich die meisten Herausforderungen meistern, wenn man gut informiert und vorbereitet in die Weiterbildung startet. Das Aufstiegs-BAföG selbst ist darauf ausgelegt, die größten Hürden - finanzielle - abzubauen. Den teilweise notwendigen eigenen Einsatz (Zeit, Aufwand, geringes Darlehen) sollte man als persönliche Investition betrachten, die durch die späteren Vorteile um ein Vielfaches wettgemacht wird. Tausende haben es erfolgreich vorgemacht – und mit der richtigen Planung gelingt es auch Ihnen!

10. Weiterführende Informationen und Links

Aufstiegs-BAföG

AFBG - Fragen und Antworten

Aufstiegs-BAföG in fünf Schritten erklärt

Aufstiegs-BAföG – Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Aufstiegs-BAföG(172) | KfW

Information und Beratung über die Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG

Zum Schluss sei betont: Das wichtigste ist der erste Schritt - die Entscheidung, eine Weiterbildung zu machen und die Förderung zu nutzen. Alles Weitere - Antrag, Kurs, Prüfung - ergibt sich dann und wird von vielen Stellen unterstützt. Nutzen Sie die oben genannten Quellen, um sich sicher zu fühlen und gut informiert zu starten. Das Aufstiegs-BAföG ist eine tolle Chance, und diese Zusammenfassung sollte Ihnen einen fundierten Überblickgegeben haben.

Viel Erfolg bei Ihrem beruflichen Aufstieg!

Ihr Christian Herwig